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Allgemeine Geschäftsbedingung der Fa. Heizkurier GmbH

 
1. Allgemein

a. Nachfolgend aufgeführte Bestimmungen gelten für alle Leistungen u. Lieferungen im Bereich Vermietung von mobilen Heizzentralen inkl. sämtlicher Beratungs- und Serviceleistungen. Sie gelten auch für zukünftige Leistungen der Fa. Heizkurier auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung. Anderslautende Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner sind ungültig. Mündliche Absprachen sind ausdrücklich nur mit einer schriftlichen Bestätigung wirksam.

2. Angebot

a. Alle unsere Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 6 Wochen.

b. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit Abschluss eines entsprechenden schriftlichen Mietvertrages zu Stande. Es gelten nur die schriftlich im Mietvertrag festgeschriebenen Vereinbarungen. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, ohne diese, sind sie ungültig.

3. Mietverhältnis

a. Die Abrechnung der Mietzeit erfolgt nach tatsächlicher Mietdauer und wird tageweise abgerechnet.

b. Das Mietverhältnis wird über eine bestimmte Mietdauer abgeschlossen. Die vorzeitige Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter ist nur zulässig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 5 Werktagen. Eine Verkürzung der vertraglich vereinbarten Mietzeit von mindestens 20% und mehr, berechtigt den Vermieter zu einer angemessenen Mietkostenanpassung und/oder zu einer Schadenersatzforderung in gesetzlicher Höhe. Die Wahl hierüber behält sich der Vermieter vor.

c. Die Verlängerung der Mietdauer kann nur schriftlich beantragt werden. Die Mindestfrist hierzu beträgt 7 Werktage vor Ablauf des Mietverhältnisses. Erst nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters gilt die Mietdauer als entsprechend verlängert.

d. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Anlieferung und endet mit dem Tag der Abholung. Beide Tage sind Miettage.

e. Sollte die Anlage aus einem von uns zu vertretenden Grund nicht in Betrieb gehen können, verschiebt sich der Mietbeginn auf den Tag der Behebung dieses Mangels. Ein, durch den Vermieter zu vertretender Mangel, während der Betriebszeit, der ein Abschalten der Anlage erforderlich macht, unterbricht die Mietdauer vom Zeitpunkt der Anzeige beim Vermieter bis zur Behebung des Mangels.

f. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, die Nutzung der gemieteten Anlage einem Dritten zu gestatten, insbesondere auch die Anlage weiter zu vermieten oder zu vermitteln. Ein außerordentliches Kündigungsrecht kann durch eine Verweigerung einer Überlassung durch den Vermieter nicht abgeleitet werden. Wird der festgelegte Standort der gemieteten Anlage - ohne Genehmigung des Vermieters - verändert, ist der Vermieter zur sofortigen Kündigung berechtigt. Zudem haftet der Mieter für alle, sich aus diesem Ortswechsel ergebenen Kosten.

g. Die Bedienung der Anlage ist ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal ( eingetragenes SHK-Unternehmen ) gestattet.

h. Die Anlagen sind durch eine Maschinenversicherung versichert gegen Schäden durch Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhergesehenes Ereignis, z.B. Brand, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben, Explosion, Diebstahl, Vandalismus. Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch Frost, innere Betriebs- und Bruchschäden, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz usw. Die Maschinenversicherung besteht ausschließlich für die mobilen Heizstationen im Container, Anhänger oder auf einer Sackkarre. Der generelle Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 1.000,-- € Der Verlust oder die Beschädigung von Anschlussschläuchen, Anschlusskupplungen usw. sind in dieser Versicherung nicht enthalten. Bei Beschädigungen dieser Zusatzeinrichtungen durch ein o.g. unvorhergesehenes Ereignis trägt der Mieter die Haftung. Die Haftung für eventuelle Folgeschäden aus einem unvorhergesehenen Ereignisgeht nicht zu Lasten des Vermieters.

4. Anlieferung

a. Die Anlieferung der Anlagen erfolgt mit eigenem LKW der Fa. Heizkurier GmbH oder per Spedition im Laufe des vereinbarten Liefertages. Bei Anlieferung der Anlage per Spedition ist der Mieter für Entgegennahme, Abladen und Inbetriebnahme der Anlage verantwortlich.

b. Der Mieter gewährleistet, freie, befahrbare und befestigte Anfahrtswege zum Aufstellort und eine ebene, befestigte Aufstellfläche in ausreichender Größe. Treten durch die örtliche Beschaffenheit des Aufstellortes ( Anfahrtswege, Grundstück ) Verzögerungen bei Anlieferung der Anlage auf, gehen diese zu seinen Lasten. Diese gilt auch für eventuelle entstehenden Gebühren, behördliche Genehmigungen jeder Art. Ebenfalls liegt die Verkehrssicherungspflicht ( eventuelle Absperrung bzw. Sicherung der Anlage ) in der Verantwortung des Mieters.

c. Die Fa. Heizkurier GmbH übernimmt keine Mehrkosten bei Verzögerung der Anlieferung infolge von höherer Gewalt ( z.B. Streik, Stau, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe usw. )und von Störungen, die von uns nicht zu vertreten sind. Wird eine Lieferung durch ein solches Vorkommnis unmöglich entfällt die Lieferverpflichtung.

5. Inbetriebnahme und Betrieb

a. Der Aufbau und die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt durch die Fa. Heizkurier GmbH am Tage der

Anlieferung. Die Anlage ist vom Mieter pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Dem Mieter oder seinem beauftragten Vertreter wird die Betriebs- und Wartungsanleitung für die mobile Heizzentrale ausgehändigt. Wird eine spezielle Einweisung gewünscht, wird diese nach Aufwand berechnet.

b. Der Mieter hat die Versorgung der Anlage mit Strom und der Betriebsenergie ( Gas oder Öl ) zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme und für den Zeitraum des Betriebes der Anlage auf seine Kosten zu gewährleisten.

c. Die benötigten Systemanschlüsse ( Strom, Vorlauf, Rücklauf Zirkulation ) zum Anschluss der Anlage an das bestehende System müssen gemäß technischer Vorgaben der Fa. Heizkurier GmbH am Anlieferungstag vorhanden sein. Die Kosten trägt der Mieter. Der Anschluss der mobilen Heizzentrale an die Versorgungssysteme Strom und im Bedarfsfalle, Brennstoff ( ggf. Brennstoffzuleitung vom bauseitigen Heizöltank) ist vom Mieter auf eigene Kosten und Verantwortung vorzunehmen. Kann die mobile Heizstation nicht an das Wärme- und / oder Wassernetz angeschlossen werden, ist dies kein Anlass zur Mietkostenkürzung.

d. Das Betreiben der Anlage hat durch ein qualifiziertes Fachunternehmen der SHK - Branche während der Mietzeit zu erfolgen. Grundlage hierfür ist die Bedienungs- und Wartungsanleitung der Anlage und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

e. Sind durch bauliche Gegebenheiten des Gebäudes oder der Gebäudeeinrichtungen Verzögerungen oder Unterbrechungen beim Aufbau, der Inbetriebnahme oder des Betriebes der Anlage aufgetreten, gehen diese zu Lasten des Mieters.

f. Die Anlage ist stets verschlossen zu halten und gegen das Betreten Unbefugter zu sichern. Für eventuelle Schäden/Folgeschäden haftet der Mieter.

6. Abholung

a. Die Rückholung der Anlage muss mindestens 3 Werktage vor Rückgabe der Anlage schriftlich dem Vermieter gemeldet werden.

b. Abholung der Anlagen erfolgt mit eigenem LKW oder per Spedition im Laufe des vereinbarten Abholtages. Bei Abholung der Anlage per Spedition ist der Mieter für die Außerbetriebnahme der Anlage, Übergabe an die Spedition und Aufladen der Anlage verantwortlich.

c. Die Anlage ist nach Beendigung des Mietverhältnisses auf Kosten des Mieters in einen ordnungsgemäßen, sauberen, betriebs- und abholbereiten Zustand zurückzugeben. Das bedeutet: Rückbau der Strom- und ev. Energiezuleitung, Demontage der Schlauchleitungen ( knickfrei gerollt und in MHZ versorgt ), entleeren des Wasserinhaltes der MHZ, Abpumpen der Restölbestände ( im MHZ + ev. Beistelltank ). Die Entsorgung des Restölbestandes hat gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen.

d. Verzögerungen beim Abtransport der Anlage durch Nichteinhaltung der im Punkte 6c beschriebenen Bedingungen gehen zu Lasten des Mieters. Wartezeiten der Mitarbeiter der Fa. Heizkurier werden berechnet.

e. Sind durch die örtliche Beschaffenheit des Aufstellortes ( Anfahrtswege, Grundstück ) Verzögerungen bei Abholung der Anlage aufgetreten, sind diese vom Mieters zu tragen.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

a. Alle Preise werden in Euro berechnet und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b. Bei einem Vermietungszeitraum von mehr als 5 Werktagen ist die Fa. Heizkurier berechtigt Abschlagrechnungen über die bereits erfolgten Leistungen zu stellen.

c.Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Mietzeit. Die Tage der Anlieferung und Rückholung sind Miettage.

d.Lieferung und Leistungen, die im Mietvertrag und dem zu Grunde gelegten Angebot nicht enthalten sind, werden nach Material und Zeitaufwand als Nebenkosten berechnet. ( Monteurstundensatz 65,00 € + MwSt.). Wartezeiten welche durch Nichteinhaltung der angegebenen Termine entstehen, werden ebenfalls mit o.g. genanntem Stundensatz verrechnet.

e.Die Begleichung aller Rechnungen erfolgt per Lastschriftverfahren 5 Tagen nach Rechnungsstellung. Alle in diesem Zusammenhang bekannten Kundendaten unterliegen den Datenschutzbestimmung und verbleiben im Hause der Fa. Heizkurier GmbH. Ein wie auch immer gearteter Vertrieb bzw. Veräußerung von Kundendaten ist ausgeschlossen.

f. Kann ein Lastschriftverfahren nicht vereinbart werden ( z.B. Kommunen ) gelten folgende Zahlungsbedingungen: Der Mieter leistet eine Kautionszahlung zur Absicherung eventueller Zahlungsausfälle bzw. zur Entschädigung ev. Beschädigungen und/oder Verlust des MHZs. Diese Kaution ist zahlbar 3 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin auf einem der Konten der Fa. Heizkurier GmbH eingehend. Die Höhe der jeweiligen Kaution beträgt:

Elektro-Geräte: 1.000,- € pro Gerät

Öl/Gasanlagen: 50% der Auftragssumme mindestens jedoch 1500,-€

Die Kautionszahlung wird, bei Nichtinanspruchnahme, nach Rückholung des MHZ mit Erstellung der Schlussrechnung verrechnet bzw. zurückgezahlt. Alle Rechnungen sind so zu zahlen, dass die Rechnungssumme innerhalb 8 Kalendertage auf einem unserer Bankkonten eingegangen ist. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn über den Betrag frei und in vollem Umfang verfügt werden kann.

g. Ein Zahlungsverzug tritt dann ein, wenn nach erfolgter 1. Mahnung ( ca. 10 Tagen nach Rechnungsstellung ) und nach einer weiteren Fristsetzung von 3 Werktagen keine Zahlung oder nur eine Teilzahlung eigegangen ist. Bei Zahlungsverzug erhebt die Fa. Heizkurier GmbH Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

h. Der Eintritt des Zahlungsverzuges berechtigt die Fa. Heizkurier zur sofortigen Kündigung des Mietverhältnisses und zur Rückholung des MHZs. Die Haftung für eventuelle Schadenersatz-forderungen Dritter durch die Fa. Heizkurier GmbH wird ausgeschlossen. i. Die Fa. Heizkurier GmbH ist berechtigt, eingehende Zahlungen auf die ältesten noch offenen Forderungen anzurechnen.

8. Mängel

a. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Tagen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzeigen.

b. Schäden, die durch unsachgemäßes Betreiben der Anlage ( mit Zubehör ) und durch Nichtbeachten der Betriebs- und Wartungsanleitungen entstehen, sind unverzüglich zu melden. Die Behebung des Schadens geht zu Lasten des Mieters und muss durch einen konzessionierten SHK - Fachbetrieb erfolgen.

c. Es besteht keine Gewährleistung des Vermieters für Schäden durch Abnutzung von Verschleiß teilen wie, Brennerdüsen, Zünd- und Überwachungseinrichtungen, Sicherungen, Dichtungen usw. Ebenfalls besteht keine Gewährleistung des Vermieters für Störungen der Anlage durch äußere Einflüsse wie z.B. Luftverschmutzung ( hoher Staubanteil ), Korrosion durch Sauerstoffdiffusion in Bestandteilen der bestehenden Gebäudeheizung, wie z.B. undichte Armaturen oder Fußbodenheizungsrohre.

d. Wird die mobile Heizstation durch den Mieter in Betrieb genommen, so übernimmt der Vermieter keine Kosten bei einer eventuellen Störung und deren Behebung an der mobilen Heizstation.

9. Gerichtsstand

a. Der Gerichtstand ist Bonn.